Räumlicher Entwicklungsplan (REP)
Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) ist das strategische Planungsinstrument der Gemeinde für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung unseres Lebensraums. Er zeigt auf, wie sich unser Gemeindegebiet in den kommenden Jahren entwickeln soll – etwa in Bezug auf Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Nahversorgung oder Freiraumgestaltung.
Der REP dient als übergeordnete Grundlage für künftige raumplanerische Entscheidungen, wie etwa bei Flächenwidmungen oder Bebauungsplänen.
Obwohl der REP keine konkreten Bauvorgaben enthält, hat er Verordnungscharakter: Er wird von der Gemeindevertretung beschlossen und ist für die Behörden verbindlich. Damit stellt er sicher, dass die räumliche Entwicklung der Marktgemeinde Rankweil zielgerichtet, transparent und nachvollziehbar erfolgt – im Interesse aller Bürger:innen.
Am 12.12.2024 wurde der Räumlicher Entwicklungsplan (REP) von der Gemeindevertretung beschlossen – per 22.1.2025 wurde dieser vom Land Vorarlberg aufsichtsbehördlich genehmigt.