Allgemeines

Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt (Gegenstände ab 10 Euro), sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein halbes Jahr beim Fundamt.

Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der bzw. die Eigentümer*in innerhalb eines halben Jahres nicht beim Fundamt meldet. Gegenstände, die nach 6 Monaten noch im Fundamt verbleiben, werden entweder einem karitativen Zweck zugeführt oder bei geringem Wert entsorgt.

Auch online unter fundamt.gv.at können Sie verlorene Gegenstände suchen, bzw. Fundgegenstände melden.

Sämtliche Fundgegenstände von Wert sind unter www.fundamt.gv.at einsehbar. Verlustgegenstände können hier aus den Fundbüchern der österreichischen Städte und Gemeinden gesucht, aber auch gemeldet werden. 

Kontakt

Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
Tel: +43 (0) 5526 212
gemeinde@laterns.at