Gästetaxe
Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Laterns vom 18.12.2024 wird gemäß Tourismusgesetz 1997 – TG 1997, LGBl.Nr. 86/1997 i.d.g.F. die Verordnung zur Einhebung einer Gästetaxe wie folgt geändert:
§ 1 Höhe der Gästetaxe
Die Höhe der Gästetaxe gem. § 4 der Verordnung zur Einhebung einer Gästetaxe wird mit € 2,50 pro Nächtigung festgesetzt.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung über die Änderung der Taxordnung vom 17.11.2021 außer Kraft.