Heizkostenzuschuss 2025/2026

Der Heizkostenzuschuss 2025/2026 kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 bezogen werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig bis zu 250 Euro.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen.
Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.

Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss 2025/2026:

  • bei einem 1 Personen HH 1.410 Euro / "Einschleifregelung" 1.610 Euro
  • bei einem 2 Personen HH 1.920 Euro / "Einschleifregelung" 2.120 Euro
  • bei einem 3 Personen HH 2.360 Euro / "Einschleifregelung" 2.560 Euro
  • bei einem 4 Personen HH 2.800 Euro / "Einschleifregelung" 3.000 Euro
  • bei einem 5 Personen HH 3.240 Euro / "Einschleifregelung" 3.440 Euro
  • bei einem 6 Personen HH 3.680 Euro / "Einschleifregelung" 3.880 Euro
  • bei einem 7 Personen HH 4.120 Euro / "Einschleifregelung" 4.320 Euro
  • für jede weitere Person plus 440 Euro     plus 200 Euro

Wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze liegt, wird der Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, vom Heizkostenzuschuss abgezogen. Der Zuschuss reduziert sich mit steigendem Haushaltseinkommen. Bei Haushaltseinkommen, die um mehr als 200 Euro über den haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen liegen, ist keine Auszahlung eines Zuschuss mehr vorgesehen. 

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen nachzuweisen.

Eine Antragstellung ist ab dem 13.10.2025 über dieses Formular möglich.

Weitere Auskünfte
Gemeindeamt Fraxern        
Angela Alicke
T +43 5523 64511 - 11