Wanderwegsperre Masellaweg
Aus Anlass von „Felssturz | Gefahr Steinschlag | defekte Brücke“ wird der Masellaweg ab Dienstag, den 17.12.2024 bis auf unbestimmte Zeit gesperrt.
Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahr- und Gehverbot“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieses Zeichen in Kraft.
Die vollständige Verordnung ist unter Downloads abrufbar.