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Neu geregelt: Baurestmassen - Verwertung und Entsorgung

Mit 1. Jänner 2016 trat im Bauwesen die neue Baurestmassenverordnung (Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. Nr. 181/2015) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist die Förderung der Materialeffizienz und der Kreislaufwirtschaft. Sie gilt für Bau- und Abbruchtätigkeiten und deren Abfälle, der Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen und bestimmten Recycling-Baustoffen bei denen die Abfalleigenschaft laut AWG 2002 endet.

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Fertigstellungsmeldung

Meldung der Bauvollendung jetzt ONLINE möglich

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Baueingabe

Baueingabe jetzt ONLINE möglich

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Mitgliedsgemeinden

Folgende Gemeinden werden seit der Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft im Januar 2011 durch die Baurechtsverwaltung Region Vorderland betreut

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Aufgaben der Baurechtsverwaltung

Das Aufgabengebiet der Baurechtsverwaltung Region Vorderland umfasst sämtliche Agenden des Vorarlberger Baugesetzes, die Vergabe der Hausnummer, die Behandlung der Anträge auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer und die Vorschreibung der Kanalgebühren.

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Vorarlberger Baugesetz

Hier finden Sie die aktuellen Ausgaben folgender Gesetze und Verordnungen

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Beschreibung

Eine gemeinsame Baurechtsverwaltung für die Region Vorderland mit Sitz in Sulz.

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Bäckerei Schertler

Besuch in der modernen Backstube

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Dr. Margot Pires

Regionale Koordinationsstelle für Integration, Leiterin

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