Straßensperre Montfortstraße/Hummelbergstraße/Treietstraße - KW 34

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird zur Durchführung von Bauarbeiten die Gemeindestraße „Montfortstraße“ zwischen „Hummelbergstraße“ und „Treietstraße“ und der Gehsteig in der „Hummelbergstraße“ in der KW34 für drei Tage für den gesamten Verkehr gesperrt.

VERORDNUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F. i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F..

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird zur Durchführung von Bauarbeiten die Gemeindestraße „Montfortstraße“ zwischen „Hummelbergstraße“ und „Treietstraße“ und der Gehsteig in der „Hummelbergstraße“ in der KW34 für drei Tage für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist von der mit den Bauarbeiten beauftragten Firma mit den nachfolgenden Straßenverkehrszeichen kundzumachen:
Auf Höhe „Hummelbergstraße 11“ durch das Straßenverkehrszeichen § 52 lit. a) Ziff. 14b StVO „VERBOT FÜR FUSSGÄNGER“ und § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“.
In den Kreuzungsbereichen „Hummelbergstraße“ und „Montfortstraße“ sowie „Montfortstraße“ und „Treietstraße“ durch das Straßenverkehrszeichen § 50 Ziff. 9 StVO „BAUSTELLE“, § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ und § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ mit dem Vermerk Zufahrt für Anrainer gestattet.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister
Mag. (FH) Michael Schnetzer