Straßensperre anl. Kilbi am 27./28.09.2025

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs werden die Gemeindestraße „Florianistraße“ in der Zeit von Samstag, 27.09.2025 – 08:00 Uhr bis Montag, 29.09.2025 – 18:00 Uhr sowie die Gemeindestraße „Sulzhofen“ am Sonntag, 28.09.2025 von 07:00 bis 20:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

VERORDNUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Sulz in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F. i.V.m. der Verord-nung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, i.d.g.F., sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F..

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., wird angeordnet:

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird die Gemeindestraße „Florianistraße“ in der Zeit von Samstag, 27.09.2025 – 08:00 Uhr bis Montag, 29.09.2025 – 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist mit den nachfolgenden Straßenverkehrszeichen kundzumachen:
In den Kreuzungsbereichen „Müsinenstraße“ und „Florianistraße“ sowie „Sulzhofen“ und „Florianistraße“ durch das Straßenverkehrszeichen § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „Fahrverbot“.

Die Gemeindestraße „Sulzhofen“ wird am Sonntag, 28.09.2025 von 07:00 bis 20:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist mit den nachfolgenden Straßenverkehrszeichen auf die eingeschränkte Befahrbarkeit kundzumachen:
Im Kreuzungsbereich „Platte“ und „Sulzhofen“ durch das Straßenverkehrszeichen § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ und § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“ mit dem Vermerk „Zufahrt bis zur Absperrung gestattet“ und im Kreuzungsbereich „Hummelbergstraße“ und „Sulzhofen“ durch das Straßenverkehrszeichen § 52 lit. a) Ziff. 1 StVO „FAHRVERBOT“ und § 53 Abs. 1 Ziff. 16b StVO „UMLEITUNG“.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960), BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister
Mag. (FH) Michael Schnetzer