Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises nur persönlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. 

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: 

  • Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass oder länger als 5 Jahre abgelaufen
    Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
    Geburtsurkunde
    Staatsbürgerschaftsnachweis
    Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
    eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
    amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

  • Mit gültigem Reisepass
    Reisepass
    Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

    Mit abgelaufenem Personalausweis (nicht länger als 5 Jahre)
    alter Personalausweis
    Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Kinder unter 18 Jahren
  • aktueller Lichtbildausweis
  • Erziehungsberechtigter mit gültigem Lichtbildausweis
  • Heiratsurkunde bzw. Obsorge Bescheid der Eltern

Kosten 
bis 30.06.2025:
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro
ab 16 Jahren: 61,50  Euro

ab 01.07.2025:
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 39,00 Euro
ab 16 Jahren: 91,00  Euro


Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at. 

Gemeinde Sulz
Hummelbergstraße 9
6832 Sulz
E-Mail
Tel: 05522 44 309