Namensänderung
Bei einer Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich für den Nachnamen des jeweils anderen zu entscheiden und somit einen gemeinsamen Familiennamen/Doppelnamen zu führen oder den bisherigen Nachnamen beizubehalten.
Bei einer Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden, wenn Sie nach der Hochzeit geplant haben ins Ausland zu reisen.
Familienname von gemeinsamen Kindern
Ändert sich der Familienname der Eltern bzw. eines Elternteils oder heiraten die Eltern einander, so kann der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. Entweder behalten die Kinder den Nachnamen der Mutter/des Vaters oder man setzt einen Doppelnamen aus beiden Familiennamen zusammen. Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Nachnamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.
Über die Bestimmungsmöglichkeiten und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten Sie auf dem Standesamt der Marktgemeinde Rankweil Auskunft. Weitere Informationen finden Sie zudem hier.