Verhaltensregeln

Beim Reiten und Ausführen sollte dem Pferd und der Umgebung die volle Aufmerksamkeit gelten. Das Tragen von Kopfhörern und das Hören von lauter Musik ist zu unterlassen.

  • Bei Begegnungen mit Fußgänger:innen oder Radfahrer: innen müssen Reiter:innen in ausreichend sicherer Entfernung vorbeireiten oder wenn nötig die Gangart so zügeln, dass ein ungehindertes Ausweichen oder Vorbeigehen möglich ist.
  • Bei Begegnungen mit Fahrzeugen an Engstellen ist möglichst mit dem Reitpferd auf Einfahrten auszuweichen oder bei Ausweichstellen zu warten.
  • Beim Reiten in der Gruppe sind bei allen Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) entsprechende Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Tempo ist stets auf die Bodenverhältnisse sowie auf das schwächste Gruppenmitglied anzupassen.
  • Bei nassen Bodenverhältnissen oder während Schlechtwetterperioden ist das Reiten auf dem Frutzdamm sowie auf nicht befestigten Wegen (Richtmaß: Einsinktiefe der Hufe max. 2 cm) nicht gestattet. Dies soll etwaige Schäden vermeiden.
  • Das Mitführen von Hunden ist bei Ausritten nur an der Leine gestattet.
  • Im Siedlungsgebiet und auf stark frequentierten Freizeitrouten muss der Pferdekot wenn möglich entfernt oder an den Wegrand geschoben werden.
  • Reiter:innen und Pferdehalter:innen wird empfohlen, eine Pferdehalterversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.
erstellt von Kevin Zimmermann veröffentlicht 16.09.2024, zuletzt geändert 29.10.2024