Gesetzliche Bestimmungen

Reiter:innen müssen für das Ausreiten über die entsprechenden körperlichen wie reiterlichen Fähigkeiten verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ausreiten.

  • Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel ist auf eine ausreichende Beleuchtung von Pferd und Reiter:in zu achten. (Leuchtstreifen, Reflektoren, Licht etc.)
  • Grundsätzlich ist das Reiten auf öffentlichen Straßen erlaubt. Der/die Reiter:in hat sich gemäß Straßenverkehrsordnung wie ein einspuriges Kraftfahrzeug zu verhalten. Geh- und Radwege, die mit blauer Gebotstafel als solche gekennzeichnet sind, dürfen nicht zum Reiten benutzt werden.
  • Auf privaten Wiesen, Fluren und Feldern ist ohne Zustimmung der Grundeigentümer:innen das Reiten und Begehen nicht gestattet. In der Erholungs- und Freizeitanlage Paspels, bei den gutshofeigenen Wegen der Maldina, in den Naturschutzgebieten sowie im Wald ist das Reiten gänzlich verboten. Dies gilt auch für die geschützten Streuewiesen sowie alle übrigen landwirtschaftlichen Flächen im Weitried.
erstellt von Kevin Zimmermann veröffentlicht 16.09.2024, zuletzt geändert 29.10.2024