Legalisatorin

Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. 

Zuständig für die Gemeinde Meiningen ist Legalisatorin Sabine Strießnig.

Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice / Meldeamt
Sabine Strießnig
Telefon 05522 71370-16
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at